RS OGH 1989/1/10 4Ob606/88, 10Ob22/13b, 5Ob205/21i

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Veröffentlicht am 10.01.1989
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Norm

ABGB §948

Rechtssatz

Dass der Geschenknehmer für die strafbaren Handlung nicht strafgerichtlich verfolgt und verurteilt worden ist, spielt keine Rolle; die Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes ist in einem solchen Fall vom Zivilgericht als Vorfrage zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0018970

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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