Norm
ABGB §948Rechtssatz
Dass der Geschenknehmer für die strafbaren Handlung nicht strafgerichtlich verfolgt und verurteilt worden ist, spielt keine Rolle; die Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes ist in einem solchen Fall vom Zivilgericht als Vorfrage zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0018970Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022