Norm
EO §379 Abs2 DRechtssatz
Daraus, dass die beklagte Partei - eine Gesellschaft mbH mit Sitz in Österreich - ihr Unternehmen auflöst und das Warenlager veräußert hat, kann eine subjektive Gefährdung des Anspruches des Klägers iSd § 379 Abs 2 EO nicht erschlossen werden; der Kläger hat konkrete Aktivitäten der beklagten Partei mit dem Ziel, den Verkaufserlös dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen oder daraus unberechtigterweise einige Gläubiger zu begünstigen, weder behauptet noch bescheinigt. Die abstrakte Möglichkeit des Entzuges des inländischen exekutionsfähigen Vermögens durch die beklagte Partei reicht zur Annahme einer derartigen Gefährdung nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0005451Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010