RS OGH 1989/1/11 9ObA516/88, 8ObA50/11b

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Veröffentlicht am 11.01.1989
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Norm

ABGB §860

Rechtssatz

Bei Pensionszusagen und Pensionsgewährungen ermöglicht die Rechtsfigur der Auslobung, den Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von einer Arbeitgeberzusage schon mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages als Anwartschaftsberechtigten und mit der Erbringung der Leistung oder des Erfolges ( § 860 ABGB ) als Anspruchsberechtigten zu behandeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0013915

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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