Norm
ZustG §17Rechtssatz
Für die Zulässigkeit der Hinterlegung ist nicht der subjektive Eindruck des Zustellers entscheidend; es ist vielmehr darauf abzustellen, ob sich der Empfänger tatsächlich regelmäßig an der Abgabestelle aufhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083950Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.02.2016