Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Die Herstellung und Aufrechterhaltung einer Öffnung der Feuermauer zum Nachbarhaus durch den Untermieter des Bestandnehmers ist als erheblich nachteiliger Gebrauch des Bestandgegenstandes zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020938Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008