Norm
StPO §258 Abs2 CRechtssatz
Der Grundsatz freier Beweiswürdigung berechtigt zwar zu Wahrscheinlichkeitsschlüssen mit entsprechend fallbezogener Wertung der Indizien, doch darf das Gericht hiebei im Verfahren hervorgekommene Umstände, die als Prämissen für die Beurteilung des Grades der Wahrscheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit einer entscheidenden Tatsache maßgebend sein können, nicht außer Betracht lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0098504Dokumentnummer
JJR_19890117_OGH0002_0110OS00163_8800000_001