Norm
ABGB §1247Rechtssatz
Anschaffung eines Verlobten im Hinblick auf das beabsichtigte gemeinsame Wohnen können bei Auflösung des Verlöbnisses zurückverlangt werden; die grundlose Lösung des Verlöbnisses schließt für sich allein die Rückforderung nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0022324Dokumentnummer
JJR_19890118_OGH0002_0010OB00703_8800000_002