Norm
RBG 1987 allgRechtssatz
Der Feststellung des Inhaltes des durch die Abgabe einer Rückzahlungserklärung bedingten künftigen Rechtsverhältnisses zwischen den Streitteilen, also der Rechtsfolge einer Rückzahlung nach dem RBG 1987, ist ein Feststellungsinteresse zuzuerkennen, zumal durch diese Feststellung künftige Streitigkeiten zwischen den Parteien verhindert werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0039140Dokumentnummer
JJR_19890119_OGH0002_0080OB00521_8900000_001