RS OGH 1989/1/19 8Ob521/89

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Norm

RBG 1987 allg
ZPO §228 C1

Rechtssatz

Der Feststellung des Inhaltes des durch die Abgabe einer Rückzahlungserklärung bedingten künftigen Rechtsverhältnisses zwischen den Streitteilen, also der Rechtsfolge einer Rückzahlung nach dem RBG 1987, ist ein Feststellungsinteresse zuzuerkennen, zumal durch diese Feststellung künftige Streitigkeiten zwischen den Parteien verhindert werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0039140

Dokumentnummer

JJR_19890119_OGH0002_0080OB00521_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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