RS OGH 1989/1/19 8Ob502/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1989
beobachten
merken

Norm

NWG §2

Rechtssatz

Ein Grundstückseigentümer, der sich durch Verbauung seines Grundstückes bis knapp an dessen Grenze einer ausreichenden Zufahrtsmöglichkeit auf eigenem Grund begibt, ohne die Frage der künftigen Zufahrt zum bebaubaren Restgrundstück rechtzeitig zu klären, handelt grundsätzlich auffallend sorglos und kann billigerweise nicht später anstelle eigenen Grundes Nachbargrund beanspruchen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071022

Dokumentnummer

JJR_19890119_OGH0002_0080OB00502_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten