Norm
MRG §1 Abs2 Z3Rechtssatz
Verpflichtungen, wonach die Kündigungsbeschränkungen des MG (bzw nunmehr des MRG) durch eine vor oder gleichzeitig mit Abschluß des Mietvertrages getroffene Räumungsverpflichtung umgangen werden, sind unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Räumungsverpflichtung im Zusammenhang mit der Verlängerung eines gemäß § 1 Abs 2 Z 3 MRG vom MRG vollständig ausgenommenen Mietverhältnisses mit bestimmtem Endtermin getroffen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069657Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011