Norm
KollV für die Handelsangestellten allgRechtssatz
Maßgeblich für die Einordnung in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe im Rahmen der Prüfung der Verweisungsmöglichkeiten ist die Art der ausgeübten Tätigkeit, nicht aber die vom Dienstgeber tatsächlich vorgenommene Einreihung oder das bezahlte Gehalt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064705Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.06.2022