RS OGH 1989/1/24 10ObS310/88, 10ObS279/89, 10ObS259/89, 10ObS308/98m, 10ObS46/03t

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Norm

ASVG §292 Abs8

Rechtssatz

Wurde eine landwirtschaftlicher Betrieb mehr als zehn Jahre vor dem Stichtag verpachtet, kommt eine Anrechnung nach der Sonderbestimmung des § 292 Abs 8 ASVG nicht in Betracht, auch wenn er später innerhalb der Frist von zehn Jahren vor dem Stichtag veräußert wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085456

Dokumentnummer

JJR_19890124_OGH0002_010OBS00310_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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