Norm
ASVG §292 Abs8Rechtssatz
Wurde eine landwirtschaftlicher Betrieb mehr als zehn Jahre vor dem Stichtag verpachtet, kommt eine Anrechnung nach der Sonderbestimmung des § 292 Abs 8 ASVG nicht in Betracht, auch wenn er später innerhalb der Frist von zehn Jahren vor dem Stichtag veräußert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085456Dokumentnummer
JJR_19890124_OGH0002_010OBS00310_8800000_001