- 10 ObS 336/88
- 10 ObS 85/89
nur: Bei allgemein gängigen Verweisungsberufen bedarf es keiner detaillierten Erhebung über die Anzahl der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitsplätze. (T1)
- 10 ObS 134/89
Vgl; Beisatz: Zur Beurteilung der Frage, ob es einen "Arbeitsmarkt" für bestimmte Tätigkeiten gibt, ob sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichender Anzahl, also nicht so eingeschränkt vorkommen, daß von einem "Arbeitsmarkt" gar nicht mehr gesprochen werden kann (SSV-NF 2/20 ua) ist es erforderlich, daß die Anzahl der vorhandenen Arbeitsplätze, wenn auch nur näherungsweise und der Größenordnung nach, festgestellt wird. (T2) Veröff: SSV-NF 3/70
- 10 ObS 161/89
Auch; nur T1
- 10 ObS 405/89
- 10 ObS 367/89
Vgl; Beis wie T2
- 10 ObS 297/90
Auch; Beisatz: Hier: Portier, Aufseherin bei Ausstellungen, Museen und in Versteigerungshäusern. (T3)
- 10 ObS 66/91
nur T1; Beisatz: Portierin, ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen für weibliche Arbeitnehmer. (T4)
- 10 ObS 81/91
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Es kommt auf die im gesamten Bundesgebiet vorhandenen Arbeitsplätze an. (T5) Veröff: SSV-NF 5/38
- 10 ObS 73/91
nur T1; Beisatz: Hier: Tischmonteur, Zwischenkontroller oder Endkontroller, Fertigungsprüfer. (T6)
- 10 ObS 94/92
Beisatz: Hier: Aktenträger (T7)
- 10 ObS 93/92
nur T1; Veröff: SSV-NF 6/56
- 10 ObS 19/94
Auch; Beisatz: Auf dem gesamtösterreichischen Arbeitsmarkt gibt es jedenfalls mehr als hundert Arbeitsplätze für Hausbesorger. (T8)
- 10 ObS 187/95
Auch; nur T1; Beisatz: Für die Tätigkeiten als Fabriksportier und Wächter (Wacheorgan) gibt es - wie allgemein bekannt ist - einen allgemeinen Arbeitsmarkt. (T9)
- 10 ObS 2182/96x
Entscheidungstext OGH 16.07.1996 10 ObS 2182/96x
nur T1; Beisatz: Allgemeinkundige Tatsachen dieser Art können auch ohne Beweisaufnahme und ohne vorherige Erörterung mit den Parteien der gerichtlichen Entscheidung zugrundegelegt werden. (T10)
- 10 ObS 2385/96z
Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 ObS 2385/96z
Beisatz wie T10
- 10 ObS 107/97a
Auch; Beisatz: Hier: Bürobote, Portier, Billeteur, Abservierer in Selbstbedienungsrestaurants, Waschraumwärter, Hilfsarbeiter in der Plastikartikelerzeugung oder Kunststoffartikelerzeugung. (T11)
- 10 ObS 229/98v
Vgl auch; Beisatz: Daß für Tischarbeiten in der Metall-, Kunststoff- und Werbemittelbranche österreichweit wenigstens 100 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, ist offenkundig. (T12)
- 10 ObS 234/98d
Auch
- 10 ObS 369/98g
Auch
- 10 ObS 25/99w
Auch; Beisatz: Beim Verweisungsberuf eines Portiers ist auch nicht zweifelhaft, daß wesentlich mehr als 100 Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. (T13)
- 10 ObS 428/98h
Vgl auch; nur T1
- 10 ObS 59/99w
Auch; Beis wie T13
- 10 ObS 80/99h
nur T1; Beis wie T13
- 10 ObS 262/99y
nur T1
- 10 ObS 115/00k
Auch; Beis wie T13
- 10 ObS 343/00i
Vgl auch; Beis wie T3; Beis ähnlich T13
- 10 ObS 351/00s
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Aufsichtstätigkeiten und Kontrolltätigkeiten in der Industrie. (T14)
- 10 ObS 259/02i
Vgl aber; Beisatz: Die Frage der Anzahl von Arbeitsplätzen in möglichen Verweisungsberufen ist jedoch hier nicht so unzweifelhaft, dass sie der Entscheidung ohne Erörterung mit den Parteien zu Grunde gelegt werden könnte. (T15)
- 10 ObS 355/02g
Vgl aber; Beis wie T15; Beisatz: Hier: Stationsgehilfin und Heimhilfe. (T16)
- 10 ObS 141/03p
Vgl auch; Beisatz: Hier: Tischarbeiter in der Verpackungs-und Werbemittelbranche. (T17)