RS OGH 1989/1/25 9ObA293/88 (9ObA294/88)

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Veröffentlicht am 25.01.1989
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Norm

ABGB §1152 B
ABGB §1172
UrhG §26
UrhG §33

Rechtssatz

Wurde mit den an einer Bühnenaufführung mitwirkenden Arbeitnehmern eine Pauschale zur Abgeltung der Verwertungsrechte an einem Mitschnitt vereinbart, dann ist der Entgeltanspruch mit dem Gelingen der Aufführung unabhängig davon entstanden, ob der nicht in den Aufgabenbereich der betroffenen Arbeitnehmer fallende Mitschnitt verwertbar ist bzw durch Vervielfältigung auf Schallplatten tatsächlich verwertet wird. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 293/88
    Entscheidungstext OGH 25.01.1989 9 ObA 293/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021604

Dokumentnummer

JJR_19890125_OGH0002_009OBA00293_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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