RS OGH 1989/1/25 9ObA4/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1989
beobachten
merken

Norm

AngG §23 IB

Rechtssatz

Wird ein Dienstvertrag abgeschlossen, in dem ein späterer Beginn des Dienstverhältnisses vorgesehen ist, dann ist die für die Ermittlung des Abfertigungsanspruches maßgebliche Dauer des Dienstverhältnisses nicht vom Tag des Vertragsabschlusses, sondern vom Zeitpunkt des in den Rahmen der Vereinbarung über den Beginn des Dienstverhältnisses fallenden tatsächlichen Beginnes des Dienstverhältnisses zu berechnen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Dienstzeit, Berechnung, Bemessung, Anrechnung, Einrechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Anfang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028407

Dokumentnummer

JJR_19890125_OGH0002_009OBA00004_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten