Norm
AngG §23 IBRechtssatz
Wird ein Dienstvertrag abgeschlossen, in dem ein späterer Beginn des Dienstverhältnisses vorgesehen ist, dann ist die für die Ermittlung des Abfertigungsanspruches maßgebliche Dauer des Dienstverhältnisses nicht vom Tag des Vertragsabschlusses, sondern vom Zeitpunkt des in den Rahmen der Vereinbarung über den Beginn des Dienstverhältnisses fallenden tatsächlichen Beginnes des Dienstverhältnisses zu berechnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstzeit, Berechnung, Bemessung, Anrechnung, Einrechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Dienstleistung, Arbeitsleistung, AnfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028407Dokumentnummer
JJR_19890125_OGH0002_009OBA00004_8900000_001