Norm
StGB §32 Abs1Rechtssatz
Für das Gewicht der Schuld eines zur Tat verleiteten Suchtgifttäters ist die Frage, ob er durch einen (diesfalls pflichtwidrig handelnden) "verdeckten Fahnder" oder durch einen echten Suchtgiftinteressenten zur Tatbegehung bestimmt wird, ohne Belang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0090902Dokumentnummer
JJR_19890131_OGH0002_0150OS00159_8800000_001