Norm
StGB §133 BRechtssatz
Bei der schenkungsweisen Übergabe eines Sparbuchs, also der Übertragung der Spareinlage (als "Giralgeld") ins wirtschaftliche Eigentum des Übernehmers kann von einem "Anvertrauen" im Sinn des § 133 StGB keine Rede sein; die spätere Entstehung einer Rückstellungspflicht als Folge eines Widerrufs der Schenkung ändert daran nichts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0094031Dokumentnummer
JJR_19890131_OGH0002_0150OS00143_8800000_001