Norm
ABGB §983Rechtssatz
Auch durch Novation kann eine Darlehensschuld begründet werden ("Vereinbarungsdarlehen"). So kann etwa eine eine Kaufpreisforderung oder eine Entgeltsschuld für eine Bauführung in eine Darlehensschuld verwandelt, in diese noviert werden (so schon SZ 25/279).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019381Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2017