Norm
KollV der Handelsangestellten allgRechtssatz
Einem zuletzt in Verwendungsgruppe zwei des KollV der Handelsangestellten tätig gewesenen Versicherten ist die Verweisung auf eine Tätigkeit der Verwendungsgruppe eins zumutbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064692Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2013