RS OGH 1989/2/9 13Os166/88

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Veröffentlicht am 09.02.1989
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Norm

GmbHG §123

Rechtssatz

Unter Beauftragten sind Beiratsmitglieder, Angestellte und Wirtschaftstreuhänder zu verstehen, die mit der Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen, Geschäftsberichten oder der Emission von Geschäftsanteilen befaßt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060235

Dokumentnummer

JJR_19890209_OGH0002_0130OS00166_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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