Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Auch wenn der Mandant erklärt, er werde ein in Rechnung gestelltes Honorar nicht bezahlen, darf der Rechtsanwalt seine Honoraransprüche nicht sofort einklagen, sondern muss zunächst eine Abrechnung erstellen und dem Klienten in Form einer - überprüfbaren - Honorarnote zukommen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055937Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008