RS OGH 1989/2/21 5Ob13/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1989
beobachten
merken

Norm

MRG §18
WGG §14

Rechtssatz

Zieht man bei Auslegung und Anwendung des § 14 Abs 2 WGG die gesetzliche Regelung der Hauptmietzinserhöhung nach § 7 MG bzw § 18 MRG und die dazu ergangene Rechtsprechung heran, steht einer Erhöhung nach § 14 Abs 2 WGG der Umstand nicht entgegen, daß die Erhaltungsarbeiten bereits durchgeführt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069973

Dokumentnummer

JJR_19890221_OGH0002_0050OB00013_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten