RS OGH 1989/2/22 9ObA39/89

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Norm

ArbVG §105

Rechtssatz

In den Sozialvergleich sind auch minder qualifizierte Personen unter der Voraussetzung einzubeziehen, daß der gekündigte Arbeitnehmer bereit und fähig ist, insgesamt, auch entgeltmäßig, in die arbeitsrechtliche Stellung der zum Vergleich herangezogenen Arbeitnehmer einzutreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051413

Dokumentnummer

JJR_19890222_OGH0002_009OBA00039_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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