Norm
JN §24Rechtssatz
Zulässigkeit des Rechtszuges an den OGH, wenn der Rekurs aus formellen Gründen (hier: Mangel der Unterschrift eines Rechtsanwaltes) zurückgewiesen wurde. Ist der an den OGH gerichtete Rekurs ebenfalls nicht von einem Rechtsanwalt unterschrieben, so ist er ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens im Sinne des § 520 Abs 1 ZPO, § 78 EO zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0045990Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2019