Norm
StGB §12 BbRechtssatz
Die Zurechenbarkeit einer Tatbeteiligung im Sinne der zweiten oder dritten Variante des § 12 StGB wird durch das Ausmaß des Zeitabstandes bis zur Tatausführung nicht aufgehoben (sofern nur letztere ohne die betreffende Beteiligungshandlung nicht bzw nicht so geschehen wäre, wie sie sich tatsächlich ereignete).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0089834Dokumentnummer
JJR_19890301_OGH0002_0140OS00150_8800000_005