RS OGH 1989/3/1 1Ob707/88, 1Ob658/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1989
beobachten
merken

Norm

IPRG §35

Rechtssatz

Allein daraus, daß über ein im Ausland begründetes und zu erfüllendes Schuldverhältnis in Österreich eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und danach vor einem österreichischem Rechtsanwalt beurkundet wurde, ist nicht zu schließen, daß die Parteien des gesamte Rechtsverhältnis österreichischem Recht unterstellen wollten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077023

Dokumentnummer

JJR_19890301_OGH0002_0010OB00707_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten