Norm
IPRG §35Rechtssatz
Allein daraus, daß über ein im Ausland begründetes und zu erfüllendes Schuldverhältnis in Österreich eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und danach vor einem österreichischem Rechtsanwalt beurkundet wurde, ist nicht zu schließen, daß die Parteien des gesamte Rechtsverhältnis österreichischem Recht unterstellen wollten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077023Dokumentnummer
JJR_19890301_OGH0002_0010OB00707_8800000_002