RS OGH 1989/3/1 14Os6/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1989
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Norm

StGB §6 A3
StGB §7 Abs2

Rechtssatz

Für die ex ante zu beurteilende Vorhersehbarkeit des Erfolges bleibt es ohne Belang, daß eine in Verwirklichung der geschaffenen Gefahr erfolgte Verletzung nicht sogleich erkennbar gewesen oder zumindest nicht erkannt worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0088843

Dokumentnummer

JJR_19890301_OGH0002_0140OS00006_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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