Norm
StGB §6 A3Rechtssatz
Für die ex ante zu beurteilende Vorhersehbarkeit des Erfolges bleibt es ohne Belang, daß eine in Verwirklichung der geschaffenen Gefahr erfolgte Verletzung nicht sogleich erkennbar gewesen oder zumindest nicht erkannt worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0088843Dokumentnummer
JJR_19890301_OGH0002_0140OS00006_8900000_001