RS OGH 1989/3/1 1Ob718/88, 1Ob121/17a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1989
beobachten
merken

Norm

ABGB §1293
ABGB §1295 Ia6
ABGB §1323 A
ABGB §1323 B

Rechtssatz

Liegt der Schaden im Entstehen einer Verbindlichkeit, kann der Geschädigte, lehnt der Schädiger die Leistung von Schadenersatz ernsthaft und endgültig ab, an Stelle des auf Naturalrestitution gerichteten Befreiungsanspruches Leistung des Interesses an sich selbst begehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0022672

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten