Norm
ABGB §1293Rechtssatz
Liegt der Schaden im Entstehen einer Verbindlichkeit, kann der Geschädigte, lehnt der Schädiger die Leistung von Schadenersatz ernsthaft und endgültig ab, an Stelle des auf Naturalrestitution gerichteten Befreiungsanspruches Leistung des Interesses an sich selbst begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0022672Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018