Norm
ABGB §1112 ARechtssatz
Das Zugrundegehen des Mietgegenstandes als Grund für die ex nunc eintretende Auflösung des Mietvertrages kann im physischen oder rechtlichen Untergang bestehen, wobei für letzteren ein Abbruchsauftrag erforderlich und eine bloße Abbruchsbewilligung nicht genügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021025Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.10.2013