Norm
ABGB §1295 IIf7gRechtssatz
Die Frage, welche zumutbaren Schutzmaßnahmen vom Schutzpflichtigen zu treffen sind, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und der Interessen der Beteiligten, die unter Umständen gewisse Gefahren wegen der damit für die verbundenen Vorteile in Kauf nehmen, zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0026074Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2020