RS OGH 1989/3/15 9ObA268/88

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Norm

ABGB §1151 ID
AngG §23 IB

Rechtssatz

Die Weiterbeschäftigung kann mittelbar auch dadurch für die betroffenen Arbeitnehmer erkennbar werden, daß das Arbeitsamt auf Grund der Beschäftigungszusage des Arbeitgebers keine Vermittlungsversuche bei den als arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmern unternimmt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Fortbestand, Weiterbestand, Fortsetzen, Fortbeschäftigung, Angestellte, Zusage, Dienstzeit, Berechnung, Abfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028372

Dokumentnummer

JJR_19890315_OGH0002_009OBA00268_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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