Norm
ABGB §1151 IDRechtssatz
Die Weiterbeschäftigung kann mittelbar auch dadurch für die betroffenen Arbeitnehmer erkennbar werden, daß das Arbeitsamt auf Grund der Beschäftigungszusage des Arbeitgebers keine Vermittlungsversuche bei den als arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmern unternimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Fortbestand, Weiterbestand, Fortsetzen, Fortbeschäftigung, Angestellte, Zusage, Dienstzeit, Berechnung, AbfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028372Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00268_8800000_003