Norm
UStG 1972 §11Rechtssatz
Wenn der leistende Unternehmer zunächst eine mangelhafte, zum Vorsteuerabzug nicht berechtigende Rechnung ausgestellt hat, könnte diese nur dann durch eine Gutschrift ersetzt werden, wenn zumindest nachträglich ein Einverständnis des leistenden Unternehmers vorliegt, so vorzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076248Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_0030OB00006_8900000_001