Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Daseinsvorsorge kann von einem Rechtsträger sowohl im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung als auch in Vollziehung der Gesetze erbracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0050189Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.11.2021