Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Trifft den Arbeitgeber ein Mitverschulden - hier Einsatz eines Lastkraftwagenfahrers unter Verstoß gegen §§ 14 und 15 AZG, wodurch die zum Auffahrunfall führende Übermüdung verursacht wurde - ist dieses zuerst gemäß § 1304 ABGB zu berücksichtigen und der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil sodann unter Beachtung der für den Arbeitnehmer zutreffenden persönlichen Kriterien des § 2 Abs 1 Satz 2 erster Halbsatz DHG entsprechend zu mäßigen (hier auf 1/8).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0038089Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00038_8900000_001