Norm
EheG §82 Abs1 Z3Rechtssatz
Entscheidend dafür, dass ein Grundstück zu einem Unternehmen gehört, ist die Widmung des Eigentümers zu Zwecken des sei es auch vom anderen Ehegatten betriebenen Unternehmens (EFSlg 48935).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0057521Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021