Norm
ABGB §867Rechtssatz
Die an sich in die Funktionsperiode eines neuen Vorstands fallende Vorwegnahme der Anstellung eines Kammeramtsdirektors durch eine suspensiv befristete Anstellung ist dann nicht sittenwidrig, wenn diese objektiv nicht gegen die Interessen der Kammer verstieß und für den Vorgriff überwiegend auch triftige sachliche Gründe vorgelegen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029656Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00254_8800000_001