RS OGH 1989/3/15 9ObA254/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1989
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Norm

ABGB §867
ABGB §879 Abs1 CIIo5
AKG §18 Abs2
DO BezugsO - PensionsO der Arbeiterkammern §4

Rechtssatz

Die an sich in die Funktionsperiode eines neuen Vorstands fallende Vorwegnahme der Anstellung eines Kammeramtsdirektors durch eine suspensiv befristete Anstellung ist dann nicht sittenwidrig, wenn diese objektiv nicht gegen die Interessen der Kammer verstieß und für den Vorgriff überwiegend auch triftige sachliche Gründe vorgelegen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029656

Dokumentnummer

JJR_19890315_OGH0002_009OBA00254_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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