Norm
UStG 1972 §11Rechtssatz
Weigert sich der leistende Unternehmer, dem Leistungsempfänger auf dessen Verlangen eine Rechnung auszustellen, so kann dieser sich die Grundlage für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nicht dadurch verschaffen, daß er dem Leistungserbringer ohne dessen Zustimmung eine Gutschrift mit Steuerausweis erteilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076260Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_0030OB00006_8900000_003