RS OGH 1989/3/21 11Os15/89, 11Os14/95, 14Os153/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1989
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Norm

StPO §270 Abs2 Z5
StPO §281 Abs1 Z5 B

Rechtssatz

Die gerichtliche Begründungspflicht erstreckt sich - ungeachtet ihrer gesetzlichen Beschränkung auf eine bloß gedrängte Darstellung (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) - auf eine Abwägung sämtlicher für die Lösung der Schuldfrage ausschlaggebender Verfahrensergebnisse. Sie umfaßt dementsprechend jedenfalls die Würdigung einer inhaltlich einer Alibibestätigung gleichkommenden Zeugenaussage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0098701

Dokumentnummer

JJR_19890321_OGH0002_0110OS00015_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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