Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Die Beurteilung des klaren überwiegenden Vorteils des Bestandgebers ist nicht auf den vergangenen Zeitraum der Dauer des beendeten Bestandverhältnisses, sondern auf den künftigen Zeitraum ab Beendigung des Bestandverhältnisses abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020575Dokumentnummer
JJR_19890331_OGH0002_0050OB00527_8900000_004