Norm
UrhG §1Rechtssatz
Die zum Begriff des "Werkes" im Sinne des § 1 Abs 1 UrhG von der Rechtsprechung entwickelten Leitsätze sind Beispiele einer Konkretisierung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes; auch hier kommen die Erwägungen zum Tragen, die im Wettbewerbsrecht zur Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO entwickelt wurden. - "Fremdenverkehrsurkunde".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0042815Dokumentnummer
JJR_19890404_OGH0002_0040OB00062_8900000_001