Norm
SRB Art5Rechtssatz
Bei der Prüfung der Frage, ob für einen Streit wegen angeblicher Vertragsverletzung Versicherungsschutz zu leisten ist, weil die Vertragsverletzung in die Geltungsdauer der Versicherung fällt, ist auch auf einredeweise (gerichtlich oder außergerichtlich) geltend gemachte adäquate Vertragsverletzungen des Versicherungsnehmers Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0082295Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018