Norm
MRG §27 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Vereinbarung der Leistung eines Entgelts für die Zustimmung zum Mieterwechsel, gleichgültig, ob diese im vorhinein oder im konkreten Fall erteilt wurde, wird nach ständiger Rechtsprechung als den Bestimmungen des § 27 Abs 1 Z 1 und 5 MRG widersprechend angesehen (so schon SZ 8/332).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069951Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2019