Norm
StPO §72Rechtssatz
Der Umstand, daß der OGH in der Begründung seiner Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde mehreren (in ihrer inhaltlichen Orientierung an allein sachlichen Kriterien nicht in Frage gestellten) Passagen des Croquis der Generalprokuratur (auch) wörtlich beigetreten ist, bildet keinen Ablehnungsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096947Dokumentnummer
JJR_19890411_OGH0002_0110NS00004_8900000_002