RS OGH 1989/4/11 11Ns4/89

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Veröffentlicht am 11.04.1989
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Norm

StPO §72

Rechtssatz

Der Umstand, daß der OGH in der Begründung seiner Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde mehreren (in ihrer inhaltlichen Orientierung an allein sachlichen Kriterien nicht in Frage gestellten) Passagen des Croquis der Generalprokuratur (auch) wörtlich beigetreten ist, bildet keinen Ablehnungsgrund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096947

Dokumentnummer

JJR_19890411_OGH0002_0110NS00004_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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