Norm
MRG §18Rechtssatz
Die auch auf vor dem Inkrafttreten des MRG abgeschlossene Mietverträge eintretende Rückwirkung des neuen Gesetzes (§ 43 Abs 1 MRG) läßt im Bereich des MRG nur mehr die zweistufige Anhebung nach § 18 Abs 2 und Abs 3 MRG zu weil sich der Aufteilungsvorgang nach dem alten und dem neuen System nicht rein additiv vereinbaren läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070091Dokumentnummer
JJR_19890411_OGH0002_0050OB00099_8800000_003