Norm
ABGB §915Rechtssatz
Wird in einem vom Gläubiger verwendeten Vertragsformular mit mehreren Varianten die Abstattung einer Kreditschuld in "gleichbleibenden Raten für Kapital und Zinsen" vereinbart, so handelt es sich um Annuitäten, die in drei Jahren verjähren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0018003Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015