Norm
MRG §18Rechtssatz
Eine pauschale Veranschlagung der Geldbeschaffungskosten, die überdies allenfalls einer Korrektur nach § 19 Abs 3 MRG zugänglich ist, ist nur dann zulässig, wenn sich erst in Zukunft vorgesehene Darlehensaufnahme noch nicht verläßlich abschätzen läßt und sich daher ihre Bedingungen und ihre Kosten nur prognostizieren lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070080Dokumentnummer
JJR_19890411_OGH0002_0050OB00099_8800000_002