Norm
AußStrG §9 B2Rechtssatz
Aus dem Grund einer allfälligen eigenen höheren Unterhaltsverpflichtungen gegen über ihrer Tochter im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB bei Verneinung einer Unterhaltspflicht des Vaters ist der Mutter im Verfahren zur Festsetzung des Unterhaltes der Tochter gegen den Vater keine Parteistellung zuzuerkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0006368Dokumentnummer
JJR_19890412_OGH0002_0020OB00518_8900000_001