Norm
GebAG 1975 §43 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Gebühr für Mühewaltung nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG ist eine Gesamtgebühr für Befund und Gutachten, weshalb mit der Entlohnung für eine psychiatrische Untersuchung und Begutachtung auch jene psychodiagnostischen Tests, die integrierter Teil der Exploration und geradezu selbstverständliche Voraussetzung für die Erstattung eines fundierten psychiatrischen Gutachtens sind, abgegolten werden; derartige Tests sind daher in der Regel nicht gesondert zu vergüten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059366Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2010