RS OGH 1989/4/18 10ObS130/89, 10ObS152/89

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Norm

ASVG §252 Abs2 Z1

Rechtssatz

Bei der im § 7 Abs 1 SchPflG vorgesehenen Möglichkeit handelt es sich um einen vorzeitigen Besuch der Volksschule. Der normale Schuleintritt in dem dem sechsten Lebensjahr folgenden Schuljahr stellt daher keine Verzögerung der Schulausbildung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085148

Dokumentnummer

JJR_19890418_OGH0002_010OBS00130_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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