Norm
LMG 1975 §64Rechtssatz
Das Vertrauen in die Richtigkeit der Auskunft einer verläßlichen, fachlich kompetenten Stelle (hier: einer Lebensmittel-Versuchsanstalt) kann im Regelfall nicht als Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht beurteilt werden, weil für den Auskunftsempfänger mangels einer konkreten Ursache, an der Verläßlichkeit der im zugekommenen Mitteilung zu zweifeln, zu deren Überprüfung kein Anlaß besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066212Dokumentnummer
JJR_19890418_OGH0002_0150OS00130_8800000_003